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Seit dem 1. April 2006 gilt eine Gesetzesnovelle,
die Patienten besser schützen soll:
Vorher/Nachher-Bilder, vergleichende Werbung oder Preisangebote
sind untersagt.

Grund für diese Gesetzesänderung ist, dass die
Leistung der ‘Schönheitskliniken‘ oft
nicht den Bildern bzw. der Anpreisung in der Werbung entspricht.
Zum Beispiel haben allein in München weniger als
20 % der ‘Schönheitschirurgen‘ eine abgeschlossene
Ausbildung zum Facharzt für Ästhetische und
Plastische Chirurgie*.
Denn: Schönheitschirurg ist kein geschützter
Titel!
 Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen
Chirurgen empfiehlt daher, sich nur an Fachärzte
für Ästhetische und Plastische Chirurgie zu
wenden. Informieren Sie sich sehr genau und persönlich
bei dem Chirurgen Ihrer Wahl. 
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch
zeige ich Ihnen gerne Fotos von Patienten, die ich operiert
habe. Als langjähriger Facharzt für Ästhetisch-Plastische
Chirurgie erkläre ich Ihnen offen und ausführlich
Vorteile, Alternativen, mögliche Risiken sowie Erfolgsaussichten
zu den einzelnen Behandlungen.

Gerne vermittle ich Ihnen einen Kontakt mit ehemaligen
Patienten für einen persönlichen Erfahrungsaustausch.

Ihr 
Dr. Jürgen Tacke *
Quelle/Link: www.vdapc.de
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