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mehr schutz für patienten
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mehr schutz für patienten –
werbeverbot nach dem heilmittelgesetz
 
  Seit dem 1. April 2006 gilt eine Gesetzesnovelle, die Patienten besser schützen soll: Vorher/Nachher-Bilder, vergleichende Werbung oder Preisangebote sind untersagt.

Grund für diese Gesetzesänderung ist, dass die Leistung der ‘Schönheitskliniken‘ oft nicht den Bildern bzw. der Anpreisung in der Werbung entspricht.
Zum Beispiel haben allein in München weniger als 20 % der ‘Schönheitschirurgen‘ eine abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie*.
Denn: Schönheitschirurg ist kein geschützter Titel!

Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen empfiehlt daher, sich nur an Fachärzte für Ästhetische und Plastische Chirurgie zu wenden.
Informieren Sie sich sehr genau und persönlich bei dem Chirurgen Ihrer Wahl.

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch zeige ich Ihnen gerne Fotos von Patienten, die ich operiert habe. Als langjähriger Facharzt für Ästhetisch-Plastische Chirurgie erkläre ich Ihnen offen und ausführlich Vorteile, Alternativen, mögliche Risiken sowie Erfolgsaussichten zu den einzelnen Behandlungen.

Gerne vermittle ich Ihnen einen Kontakt mit ehemaligen Patienten für einen persönlichen Erfahrungsaustausch.

Ihr
Dr. Jürgen Tacke* Quelle/Link: www.vdapc.de



 





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www.vdaepc.de